Die Faktensammlung

(eine lose Sammlung von Fakten, die nirgends richtig zugeordnet werden können)


+ Vergatterungsspruch (lt. Bef. 90/85 StvMfNV / Chef LSK/LV)

"Zur Durchführung des Diensthabenden Systems vom ... zum ... verpflichte ich sie, getreu dem geleisteten Fahneneid, im festen Klassen- und Waffenbündnis mit der Sowjetarmee und den anderen Bruderarmeen alle gestellten Gefechtsaufgaben zum Schutze des Luftraumes der Deutschen Demokratischen Republik und der sozialistischen Staatengemeinschaft mit hoher Disziplin und Initiative zu erfüllen ! Diensthabender ..."

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+ Bestimmung der Höhen und der Kennung auf der FuMS P-8

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Die P-8 hatte ein Goniometer und zusätzlich einen kleinen runden Bildschirm - ca 12 cm Durchm. - einen Oszillografen. Rechts war der Rundsichtsschirm und links unten der Sender, darüber als Tischanbau das Goniometer. Auf der Tischplatte die Grafik der zwei Abstrahlungskeulen mit Höhenangaben des Geländes, welches vorher vermessen worden war, um das Geländeprofil zu erhalten (ca 1,5 km, alle 15Grad). Das war notwendig, um auch eine Korrektur der gemessenen Höhe vornehmen zu können. Die Höhenmessung erfolgte so, daß mit dem Handrad, welches vorn aus dem Tisch ragte, bei Überlauf der Antenne über das Ziel auf dem kleinen Bildschirm ein Impuls des Zieles (es waren alle Zeichen von 0 - 300 km auf dem kleinen Bildschirm, Maßstab veränderlich wie Hauptschirm 100km,200km, 300km) auf ein Minimum gebracht werden musste. Von der Skala des Goniometers wurde dann ein Wert abgelesen und im Diagramm vor sich konnte daraufhin mit Hilfe diesen Wertes die Höhe bestimmt werden. Dem Funkorter 1 wurde dann bei der nächsten Ablesung zu der Zielzeichen-Nr. dieser bestimmte Höhenwert gesagt, damit er ihn an den Gefechtsstand übermitteln konnte. So weit die Theorie. Es gab aber Probleme mit schwachen Zielzeichen. Da bekam man kein Minimum (nur mit einer Keule erfaßt). Außerdem leierte man noch bei schwachen Zielzeichen dem Hauptbildschirm den Impuls weg, so daß keine Ablesung des Seitenwinkels und der Entfernung mehr möglich war. Es war so, daß ca. 70 % der Höhenangaben von uns geschätzt wurden, um den Gefechtsstand zu befriedigen. Manchmal gab es dadurch auch Ärger - besonders bei Abfangübungen, wo wir weit von der Wirklichkeit entfernt waren. Bei den Trassenmaschinen nach Berlin - die durften ja nicht über 3000 m fliegen - da ging das. Eine genaue Höhenbestimmung war unter diesen Umständen nur bei idealen Bedingungen möglich und auch abhängig von der Geländebeschaffenheit. Sogar sektormäßig war sie stark unterschiedlich und fehlerbehaftet. Als Höhensichtgerät konnte der zweite Bildschirm nicht so bezeichnet werden, da ja auf diesem Bildschirm auch das alte Kennungsgerät Kremny 1 die Kennung als Impulse nach dem russischen Alphabet unter dem abgefragten Zielzeichen ausgab. Für dieses alte System bestand die Antenne aus einem Mast ca 6m hoch, aus mehren runden Rohrteilen geflanscht mit Seilabspannung. Oben war ein Motorteil mit einer flachen Antennenwand, ca. 1,5 x 0,8 m Fläche. Die Antenne lief nicht synchron mit der Hauptantenne, sondern mußte von Hand auf das Ziel gerichtet werden und danach musste noch abgefragt werden. Die Impulszeichen sah man dann unter dem Zielzeichen auf dem kleinen Schirm. Bei Übungen flogen die anderen mit der alten Kennung und die Eigenen mit der aktuellen Kennung. Andere Stationen hatten das alte System nicht mehr. Es mußte auch jedesmal von Hand die Kennung abgestimmt werden, was nur wenige konnten. Ich hatte mich damit beschäftigt und mußte dann immer ran.

(Auszug aus den Erinnerung von - ehem. Uffz. der FuTT - seine Erinnerungen komplett über diesen Link)

+ Hauptaufgaben des DHS der LSK/LV

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Auszug aus dem Befehl 90/85 des Stellv. des Ministers und Chef der LSK/LV über die Organisation und Durchführung des DHS der LV des Landes

  • Ziffer 2: Hauptaufgaben
    • ununterbrochene Aufklärung des Luftraumes, Ortung und Beobachtung von Luftfahrzeugen des Gegners beim Überflug der Linie KOSZALIN - Koordinaten 55 25';16 30' - ROENNE - TRELLEBORG - SCHLESWIG - BREMERVÖRDE - STADTHAGEN - BRILLON - WETZLAR - FRANKFURT/M - BAD MERGENTHEIM - SCHWANDORF - PILZEN sowie beim Auftauchen innerhalb des durch diese Linie begrenzten Raumes.
    • Meldung der Luft- und Gefechtslage
    • Handlungen gegen Luftfahrzeuge die widerrechtlich in den Luftraum der DDR eindringen
    • Abwehr überraschender Angriffe des Luftgegners
    • Überführung der Führungsorgane und Truppen in höhere Stufen der Gefechtsbereitschaft
    • Unterstützung der Volksmarine bei Aufklärung und Bekämpfung widerrechtlich eingelaufener Überwasserziele
    • Aufklärung und Bekämpfung von Luftlande- und Seelandungstruppen des Gegners
    • Benachrichtigung der Truppen über Satellitenüberflüge und rechtzeitige Durchführung der erforderlichen Maßnahmen
    • Kontrolle der Einhaltung der Flugregime laut HFR
    • Funkmeßkontrolle geplanter Überflüge der Staatsgrenze, der Flüge im Grenzsperrstreifen und an der Ostseeküste sowie Flüge nichtsozialistischer Luftverkehrsunternehmen im Luftraum der DDR
    • Funkmeßkontrolle der Einhaltung des Flugregimes in den ZLVW von und nach Berlin-West und in der BKZ
    • Sicherung von Flügen der Mitglieder der Partei-, Staats- und Armeeführung
    • Ergreifen notwendiger Maßnahmen zur Verhinderung des widerrechtlichen Ausfluges aus dem Hoheitsgebiet, des Starts ausländischer Luftfahrzeuge, die unberechtigt im Hoheitsgebiet gelandet sind, der Entführung von Luftfahrzeugen ins Ausland
    • Ständige Kernstrahlungskontrolle sowie Aufklärung von Kerndetonationen mit Meldung an den Vorgesetzten und Warnung der Truppen
    • Hilfeleistung für in Not geratene Luft- und Wasserfahrzeuge
  • Ziffer 13
    • Den Befehl zur Eröffnung von Vernichtungsfeuer erteilt:
      • der Minister für Nationale Verteidigung
      • der Oberkommandierende der GSSD
      • der Stellvertreter des Ministers und Chef LSK/LV
  • Ziffer 16
    • Luftfahrzeuge der DDR, die unangemeldet in die festgelegten Grenzsperrstreifen an der Staatsgrenze der DDR zur BRD und an der Ostseeküste einfliegen und der Aufforderung der Rückkehr nicht nachkommen, sind unter Beachtung der Ziffer 13 zu vernichten.

* mit Fragezeichen gekennzeichnete Stellen sind evtl. nur Gerüchte bzw. Fehlinformationen

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