Hinweise und Ratschläge
Hier findet Ihr eine lose ungeordnete, in ständiger Ergänzung befindliche Sammlung von Themen und Adressen, die eventuell für Euch wichtig sein könnten ! (Für die Richtigkeit der Aussagen wird keine Gewähr übernommen !)
Unfallschutz : |
||||||||||||||
In den letzten Monaten gab es Diskussionen über die negativen gesundheitlichen Auswirkungen der Arbeit im Bereich der HF-Strahlung von FuMS der Bundeswehr. Die gleichen Gesundheitsschäden können wir davongetragen haben.
|
||||||||||||||
Betroffene können sich an folgende Adressen wenden : |
||||||||||||||
für ehemalige Wehrpflichtige der NVA |
Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung |
|||||||||||||
Weserstraße 47 |
||||||||||||||
26382 Wilhelmshaven |
||||||||||||||
für ehemalige Längerdienende der NVA |
Wehrbereichsverwaltung VII |
|||||||||||||
Postfach 1149 |
||||||||||||||
15331 Strausberg |
||||||||||||||
von Strahlenschäden betroffene ehemalige Angehörige der Nationalen Volksarmee können sich ebenfalls wenden an: | Solidarischer Interessenverband NVA-Radargeschädigter und Hinterbliebener nva-radar e.V. | |||||||||||||
e-Mail: | Internet: www.nva-radar.de | |||||||||||||
Sehr geehrter Herr Günther,
als langjährige Besucher Ihrer sehr anschaulichen und hilfreichen Internet-Seite über die funktechnischen Truppen der ehemaligen Nationalen Volksarmee (NVA) möchte ich Ihnen und vor allem den Nutzern Ihrer Seite eine Einrichtung im Namen meines Vorstands, Herrn Oberst a.D. Gertz, vorstellen, bei der die Nutzer Ihrer Seite im Falle einer durch den Dienst in der NVA erlittenen Gesundheitsstörung eine finanzielle Unterstützung für eine daraus entstandene Härtefallsituation erhalten können. Schon jetzt bestehen zwei Drittel unserer Antragstellerinnen und Antragsteller aus den Reihen der infolge Radarstrahlen geschädigten Soldaten und deren Angehörigen bzw. Hinterbliebenen aus dem Bereich der Bundeswehr und der ehemaligen NVA.
Die Einrichtung, um die es geht, ist die Deutsche Härtefallstiftung. Zu dieser teile ich Ihnen Folgendes mit:
"Mit der Unterzeichnung des Treuhandvertrages zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Soldatenhilfswerk der Bundeswehr e.V. (SHWBw e.V.) am 22. Mai 2012 wurde unter der Trägerschaft des Soldatenhilfswerk der Bundeswehr e.V. die nicht rechtsfähige und mildtätige "Treuhänderische Stiftung zur Unterstützung besonderer Härtefälle in der Bundeswehr und der ehemaligen NVA" zu dem Zweck errichtet, insbesondere krankheitsbedingt entstandene persönliche und/oder wirtschaftliche Härten abzumildern. Mittlerweile wurde nach knapp drei Jahren der Stiftungstätigkeit die treuhänderische Stiftung in eine gemeinnützige und rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts umgewandelt.
Als Zweckbestimmung der rechtsfähigen Stiftung sieht auch die neue Satzung die Unterstützung von persönlich und /oder wirtschaftlich Hilfsbedürftigen, insbesondere die Unterstützung von aktiven und ehemaligen Soldaten sowie Reservisten und zivilen Angehörigen der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee der DDR außerhalb des geltenden Versorgungsrechts vor, um in besonderen Härtefällen, die aufgrund der Ausübung der dienstlichen Pflichten entstanden sein könnten, Hilfe zu leisten. In erster Linie wurde bei Stiftungsgründung an die hohe Zahl der Betroffenen im Bereich der Radarstrahlengeschädigten gedacht. Die Unterstützung kann aber auch in allen Fällen im Dienst erlittener, insbesondere einsatzbezogener Gesundheitsschädigungen, auf Antrag gewährt werden. Auch Hinterbliebene oder Angehörige des betroffenen Personenkreises können Empfänger von Unterstützungsleistungen sein. Im besonderen Einzelfall kann eine Unterstützung auch in Härtefällen, wenn sie dringend geboten erscheint. Nur wirtschaftlich bedürftige Personen im Sinne des § 53 Absatz 1 Nummer 2 Abgabenordnung dürfen finanzielle Unterstützung erhalten.
Das Stiftungsvermögen, welches vom früheren Stifter, der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, zugewendet worden ist, besteht aus dem in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhaltenden Grundstockvermögen in Höhe von sieben Mio. Euro sowie einem jährlichen, aus dem Wehretat bereitgestellten Verbrauchsvermögen, welches zur Verwirklichung der Stiftungszwecke ganz oder teilweise verbraucht werden darf.
Insgesamt konnten etwa 64 Prozent aller Anträge bewilligt werden. Im Einzelfall lagen die bedarfsorientierten Unterstützungsleistungen zwischen 1.000.- Euro und mehr als 50.000.- Euro. Bis jetzt hat die Deutsche Härtefallstiftung rund 4,6 Mio. Euro an finanzieller Unterstützung geleistet (Stand letzte Sitzung des Vergabeausschusses am 16. März 2017).
In dem Beschluss des Deutschen Bundestages zum fraktionsübergreifenden Antrag vom 5. Juli 2016 wurde die Bundesregierung auch aufgefordert, die Deutsche Härtefallstiftung in Radarfällen außerhalb der versorgungsrechtlichen Entscheidungen noch stärker einzubinden und sie noch besser finanziell auszustatten. Um die notwendigen Unterstützungsleistungen finanzieren zu können, wurde bei den Haushaltsberatungen beschlossen, die Haushaltsmittelzuweisung für 2017 auf 1,5 Millionen Euro zu erhöhen.
Aus Sicht des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages wird "die Deutsche Härtefallstiftung immer mehr zum Rettungsanker für ehemalige im Dienst erkrankte oder verletzte Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und der ehemaligen Nationalen Volksarmee sowie für deren Angehörige oder Hinterbliebene, die dringend finanzielle Unterstützung benötigen, die der Dienstherr nicht erbringt oder erbringen kann" (Bericht des Wehrbeauftragten 2016 - BT Drs 18_10900). Auch aus Sicht des Bundeswehrverbandes ist es mit Einrichtung der Deutschen Härtefallstiftung gelungen, ein zusätzliches und unbürokratisches Instrument zur ggf. auch kurzfristigen Unterstützung von aktiven und ehemaligen Soldaten sowie deren Angehörigen bei besonderen persönlichen Härten und Notlagen außerhalb des Versorgungsrechts zu schaffen. Die Hilfe der Deutschen Härtefallstiftung ist Ausdruck des Fürsorgegedankens und wird vom betroffenen Personenkreis sehr gut angenommen, eine Tatsache, welche sich nicht zuletzt auch in einer deutlich zunehmenden Zahl neuer Anträge ausdrückt."
Wenn es auch in Ihrem Interesse stehen sollte, den in o.a. Hinsicht betroffenen Menschen die Hilfsangebote der Deutschen Härtefallstiftung zugänglich zu machen und diese über die Möglichkeiten der eigens für sie eingerichteten Stiftung zu informieren, bitte ich um Ihre Rückmeldung an die Deutsche Härtefallstiftung. Die Stiftung könnte Ihnen entsprechendes Informationsmaterial über ihr Wirken zum Einstellen auf Ihre Seite zur Verfügung stellen oder aber ein Verlinkung mit der Seite der Deutschen Härtefallstiftung anbieten. Auch Hinweise auf Informationsauftritte der Deutschen Härtefallstiftung oder eigene Informationsauftritte für den Kreis Ihrer Nutzer wären grundsätzlich denkbar.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Beuster
Rente : | Wehrbereichsverwaltung VII | ||||||||||||
Prötzeler Chaussee |
|||||||||||||
15344 Strausberg |
|||||||||||||
Sachbearbeiter Tel. (03341) 58-2753 |
|||||||||||||
Es gab eine Änderung des "Rentenstrafrechtes". Die meisten fallen aus dem Schubfach "Staatsnah" heraus. |
|||||||||||||
(Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz - AAÜG - vom 25.07.1991 BGBl- I S.1677 in der Fassung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes - AAÜG-ÄndG - vom 11.11.1996 BGBl- I S. 1674) |
|||||||||||||
Wer sich nicht sicher ist, kann dort (siehe oben) nachfragen ! |
|||||||||||||
Allgemeine Probleme : | ||||
kein Eintrag | ||||
zurück zur Eingangsseite der FuTT